Die harten Strafen nach den Ausschreitungen im Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC Berlin bleiben bestehen. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, hat das DFB-Sportgericht den Einspruch der Dresdner gegen das Urteil vom 20. Mai zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden am 4. April war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und im Innenraum zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen. Zahlreiche Personen wurden verletzt.