Die Synode der Evangelischen Landeskirche Sachsens berät seit Freitag unter anderem über ein neues Kirchengesetz zum wirksamen Schutz vor sexuellem Missbrauch sowie Aufklärung und Hilfen für Betroffene. Damit werde die Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als unmittelbar geltendes Recht übernommen, sagte der Präsident des Landeskirchenamtes, Hans-Peter Vollbach, zum Auftakt in Dresden. Die Frühjahrstagung des Kirchenparlaments war wegen Corona auf den jetzigen Zeitpunkt verschobenen worden.
Seit 2012 beschäftigt sich laut Vollbach eine unabhängige Kommission mit erlittenem Leid durch haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Landeskirche. Seinen Angaben zufolge wurde bisher in 17 Fällen über Unterstützungs- und Anerkennungsleistungen entschieden. Nähere Angaben zu den Missbrauchsfällen machte Vollbach nicht.
Er verwies auf die noch laufende Aufarbeitung innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). «Wir hoffen, dass es keine weiteren Fälle gibt.» Das Gesetz ist Rechtsgrundlage für den sogenannten Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Landeskirche - präventiv und im Umgang mit solchen Vorfällen.