In Sachsens evangelischen Kirchgemeinden stehen Vorstandswahlen an. Sie sollen am Sonntag und am 20. September stattfinden, teilte das Landeskirchenamt mit. In der nächsten Legislatur werde sich die Zahl der Vorstände deutlich reduzieren. Grund ist der Zusammenschluss von Gemeinden. Ihre Zahl hat sich von 549 im Jahr 2020 auf 272 Kirchgemeinden, Gemeindebünde und Kirchspiele in diesem Jahr reduziert. «In den meisten Gemeinden gibt es genügend Kandierende. Es sind nur wenige Gemeinden, von denen wir wissen, dass es schwierig war beziehungsweise noch ist», sagte Tabea Köbsch, Sprecherin des Landeskirchenamtes, auf Anfrage. 2020 seien insgesamt etwa 5.400 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt und berufen worden. Jetzt würden 332 Kirchenvorstände für eine sechsjährige Amtszeit neu besetzt. Der Hauptwahltermin ist an diesem Sonntag (13. September). Aus organisatorischen Gründen weichen einige Gemeinden auf den 20. September aus. Wahlberechtigt sind dabei alle konfirmierten Gemeindeglieder ab 14 Jahren. Die Stimmabgabe per Briefwahl ist möglich, muss jedoch rechtzeitig bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden, hieß es. Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchgemeinde. Ihm gehören auch die Pfarrer und Pfarrerinnen der Gemeinde an. Nach Angaben des Landeskirchenamtes trägt der Vorstand die geistliche und organisatorische Verantwortung und entscheidet über alle wesentlichen Fragen des Gemeindelebens - von der Planung des Gottesdienstes und der Arbeit mit allen Generationen bis hin zu Bauaufgaben und Finanzen. Landesbischof Tobias Bilz würdigte das Engagement der Bewerber, die sich in den vergangenen Wochen bereits in den Gemeinden präsentiert haben. «Mit Freude und großem Respekt bedanke ich mich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten dafür, dass sie sich für dieses so wichtige Leitungsamt in unseren Kirchgemeinden zur Verfügung stellen. Damit erklären sie sich bereit, in einer für unsere Kirche und Gesellschaft enorm herausfordernden Zeit Verantwortung zu übernehmen (...).» Abhängig von der Anzahl der Gemeindeglieder besteht ein Kirchenvorstand aus fünf bis maximal 16 Personen. Zur Wahl können alle Gemeindeglieder vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich bereiterklärt haben, das Gelöbnis als Kirchenvorsteher beziehungsweise -vorsteherin abzulegen. Mindestens fünf wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder müssen einen Wahlvorschlag unterschrieben haben, damit die vorgeschlagene Person offiziell zur Wahl kandidieren darf. Die neue Amtszeit beginnt offiziell am 1. Advent (29. November). An diesem ersten Sonntag des neuen Kirchenjahres werden alle neu gewählten und berufenen Mitglieder in Festgottesdiensten feierlich in ihr Amt eingeführt. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenIn den meisten Gemeinden gibt es genügend Kandidaten
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder
Bischof würdigt Engagement der Bewerberinnen und Bewerber
Neue Amtszeit beginnt am 1. Advent