Die sächsische Landeskirche hat die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt übernommen. Das entschied die Landessynode bei ihrer Sondertagung in Dresden. Damit gilt eine einheitliche Grundlage zur Anerkennung des erlittenen Leides. Die Richtlinie stammt vom März 2025. Sie wurde von der Landesynode mit großer Mehrheit ohne Änderungen beschlossen und ist damit unmittelbar geltendes Recht, wie es hieß.
Die Richtlinie setzt einen einheitlichen Rahmen für die Anerkennungszahlungen, die den Betroffenen zustehen. Pauschal sind das 15.000 Euro bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch wenn der Strafbestand bereits verjährt ist. Eine zusätzliche, individuell zu bemessene Anerkennungsleistung ist je nach Schwere der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen möglich.
«Diese Anerkennungsrichtlinie folgt nicht einer rein juristischen Logik», sagte Landesbischof Tobias Bilz vorab. Wenn jemand sein erlittenes Leid vor der Anerkennungskommission plausibel machen könne, übernehme die Kirche dafür Verantwortung. Der Rechtsweg sei davon völlig unbenommen und bleibe Betroffenen weiter offen, betonte Bilz. Die Betroffenen hätten erheblichen Wert auf die Umsetzung der Richtlinie gelegt.