loading

Повідомлення завантажено...

Voigts Vorwürfe an die TU-Chemnitz – was die Uni dazu sagt

Die TU Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) den Doktortitel aberkannt. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die TU Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) den Doktortitel aberkannt. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Wegen des Entzugs seines Doktortitels steht Ministerpräsident Mario Voigt unter Druck. Er wirft der TU Chemnitz vor, die Spielregeln im Plagiatsverfahren geändert zu haben. Was hat es damit auf sich?

Spielregeln geändert, im laufenden Verfahren? Diesen Vorwurf macht Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) der Technischen Universität Chemnitz, nachdem sie ihm die Doktorwürde entzogen hat. Der 49-Jährige steht wegen dieser Entscheidung politisch unter großem Druck. 

Wegen seiner Vorwürfe gegen die TU Chemnitz steht aber auch die Uni im Fokus. Was wurde wann geändert und mit welchen Folgen? Zu den genauen Beanstandungen in Voigts Dissertation macht die Uni keine Angaben und verweist auf die «Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens». Zu den «Spielregeln» in dem Verfahren äußert sich die TU aber schon. 

Was genau werfen Voigt und seine Anwälte der TU Chemnitz vor?

Als der Entzug von Voigts Doktortitel Ende Januar bekannt wurde, schrieb er in einer Pressemitteilung, dass ein von der Uni beauftragter Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass Voigts Arbeit den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. «Nachdem der externe Gutachter sein klares Votum gegen eine Aberkennung des Doktorgrades abgegeben hatte, wurden im Mai 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für Plagiatsverfahren eingeführt und anschließend gezielt auf seine Dissertation angewendet», hieß es Ende Januar in einer Mitteilung. «In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst ungewöhnlich», wurde Voigt darin zitiert.

Welche Regelwerke und Ordnungen wurden geändert?

Tatsächlich wurde die Promotionsordnung geändert. Als das Plagiatsverfahren eröffnet wurde, galt die Promotionsordnung von 2022, wie die TU mitteilte. Am 6. März 2025 trat eine neue Promotionsordnung in Kraft. Das Verfahren rund um Voigts Dissertation wurde auf Grundlage der neuen Ordnung weitergeführt. Die Ordnung wurde im Juni 2025 erneut geändert. 

Maßgeblich für das Plagiatsverfahren sei der Paragraf 22 der Promotionsordnung, hieß es von der Uni. Dieser sei «durch Einfügung der geschlechtergerechten Sprache sowie Korrektur des Verweises auf das geänderte Sächsische Hochschulgesetz angepasst» worden. «Eine inhaltliche Änderung dieser Regelungen ist nicht erfolgt.» Relevant für das Plagiatsverfahren war zudem die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 16. Juni 2022. 

Wurden weitere Bewertungskriterien im Verfahren geändert?

Nach Angaben der Philosophischen Fakultät hat der Promotionsausschuss des Fakultätsrats ab Oktober 2024 ein Grundlagenpapier «zur Operationalisierung bestehender Regeln und der relevanten rechtlichen Bestimmungen» vorbereitet. Dabei sei auch die höchstrichterliche Rechtsprechung beachtet worden. Das Papier solle «bei einer Plagiatsprüfung für eine erste Einschätzung Anwendung finden», hieß es von der Fakultät. 

Das Papier trägt demnach den Titel «Grundlagen und Kriterien zur Bewertung von Plagiatsvorwürfen bezüglich abgeschlossener Promotionen an der Philosophischen Fakultät an der TU Chemnitz». Es sei vom Fakultätsrat per Beschluss im Mai 2025 final angenommen worden. «Es ist als Handreichung zu verstehen und dient lediglich dazu, die Entscheidungsfindung im Einzelfall vorzustrukturieren», teilt die Pressestelle der TU Chemnitz mit und bezieht sich auf Angaben der zuständigen Fakultät.

Voigt will gegen die Entscheidung der TU Chemnitz klagen. Wie ist der Ablauf?

Alles deutet darauf hin, dass sich die Sache lange hinziehen könnte. Die Entscheidung zum Entzug des Doktortitels ist ein Verwaltungsakt. Die Frist für einen Widerspruch dagegen beträgt einen Monat. Nach Angaben von Voigts Anwalt wurde bereits Widerspruch eingelegt. Zugleich habe man weitere Akteneinsicht beantragt. Erst dann könne man den Widerspruch auch begründen, was beabsichtigt sei. Dann muss die TU Chemnitz über den Widerspruch entscheiden. 

Das könnte einige Zeit dauern – dazwischen liegt auch eine vorlesungsfreie Zeit. Erst wenn die Entscheidung da ist, kann Voigt vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz klagen. Bis dort eine Entscheidung fällt, könnten erneut Monate verstreichen.

Warum fiel die Entscheidung der TU Chemnitz anders aus als offenbar das erste von ihr in Auftrag gegebene Gutachten?

Das bleibt im Detail zunächst unklar. Voigt und seine Anwälte beziehen sich immer wieder auf das Fazit des externen Gutachters. Demnach sei dieser zu folgendem Schluss gekommen: «Umfang und Qualität der Verfehlungen sind nicht bedeutend genug, um den akademischen Grad zu entziehen», zitieren sie aus dem Gutachten, das den Angaben zufolge im Februar 2025 vorgelegt wurde. Die TU Chemnitz hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass das externe Gutachten in die Abwägung einbezogen wurde, es könne aber «nicht alleinige Grundlage der Entscheidung sein». 

Voigt hatte seine Dissertation zu dem Thema «Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry» verfasst und dafür Interviews in den USA geführt.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten