Die Bundesregierung darf den Energiekonzern RWE für dessen Kohleausstieg mit mehreren Milliarden entschädigen. Einen entsprechenden Entschluss veröffentlichte am Montag die EU-Kommission, die in der Förderung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro keinen Verstoß gegen EU-Beihilferegeln sieht. Offen bleibt, ob auch der Energiekonzern Leag im ostdeutschen Kohlerevier seine Milliardenzahlung bekommen darf.
«Mit der Beihilfe wird RWE für die vorzeitige Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier entschädigt», teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Die Ausgleichszahlung stelle zwar eine staatliche Beihilfe dar, sie sei aber notwendig, damit RWE seine Braunkohlekraftwerke auslaufen lassen könne. Der derzeitige Nettowert der entgangenen Gewinne sei höher als der Wert der Entschädigung.