Das Werbeverbot für die Bundeswehr in Zwickau ist laut Kommunalaufsicht rechtswidrig. Der Beschluss des Stadtrates verstoße gegen geltendes Recht, teilte das Landratsamt mit. Der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten. Damit folgte die Rechtsaufsicht der Position von Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau). Sie hatte zum zweiten Mal Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt hatte.
Landratsamt: Beschluss verstößt gegen Gleichheitsgebot
«Die Bundeswehr ist eine im Grundgesetz verankerte Institution», hieß es nun zur Begründung. Sie sei nicht nur ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, sondern erfülle verfassungsrechtlich definierte Aufgaben. Ihr Spektrum reiche von Auslandseinsätzen über die Ausbildung junger Menschen bis hin zu Hilfe im Katastrophenfall. «Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage.» Zudem verstoße der Beschluss gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz, so das Landratsamt.