Wegen fehlender Grundsteuererklärungen haben die Finanzämter in Sachsen bis Ende November rund 135.000 Schätzungen durchgeführt. In wenigen zu bearbeitenden Fällen würden noch weitere Schätzungen durchgeführt, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.
Wegen der ab diesem Jahr geltenden Grundsteuerreform waren Eigentümer von Immobilien und Grundstücken aufgefordert, bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgab, erhielt ein Erinnerungsschreiben. Bei einer verspäteten Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Bleibt die Erklärung ganz aus, schätzen die Finanzämter den Grundwert.