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Grünen-Kandidat Banaszak für AfD-Verbot

Grünen-Kandidat Banaszak für AfD-Verbot
Der Kandidat für den Grünen-Vorsitz, Felix Banaszak, macht beim Bundeskongress der Grünen Jugend klar: Er will ein AfD-Verbot. / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Von: DieSachsen News
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens suchen seit Kurzem offiziell Unterstützung im Bundestag für ihren Vorstoß. Die Grüne Jugend will vom Kandidaten für den Grünen-Vorsitz wissen: Ist er dabei?

Der Kandidat für den Grünen-Bundesvorsitz, Felix Banaszak, hat sich für ein AfD-Verbot ausgesprochen. Auf die Frage der neuen Vorsitzenden der Grünen Jugend, Jette Nietzard, ob er den parteiübergreifenden Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unterstütze, antwortete er beim Bundeskongress der Parteijugend in Leipzig nicht klar mit Ja oder Nein. Er machte aber deutlich, dass er das Ziel teile: «Ich will, dass die AfD verboten wird. Punkt.» 

Aktuell gibt es nach seiner Einschätzung keine Aussicht darauf, dass der Antrag eine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommt. «Jetzt kann ich sagen, damit wir uns alle auf die Schulter klopfen können, ich setze meine Namen darunter - und ich kann mir das gut vorstellen. Deswegen ist die Antwort nicht Nein.» Das Erreichen des Ziels werde aber wahrscheinlicher, je weniger man es parteipolitisch auflade und je mehr man dafür werbe, dass es eine Überlebensfrage einer wehrhaften Demokratie sei.

Seit Donnerstag suchen parteiübergreifend Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens offiziell Unterstützung im Bundestag für ihren Vorstoß. Schon jetzt habe der Antrag deutlich mehr als die 37 Unterstützer, die für ein Einbringen in den Bundestag nötig sind, hieß es aus dem Büro des Grünen-Abgeordneten Till Steffen. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. 

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Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Antrag könnte vom Bundestag mit Mehrheit beschlossen werden. Ob er genügend Rückhalt bekommt, ist offen.

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