Afghaninnen und Afghanen mit einer Zusage über das Bundesaufnahmeprogramm haben nach Auskunft des Bundesinnenministeriums zwei Jahre Zeit, um ein Visum zu beantragen. Wie lange das anschließende Verfahren inklusive Sicherheitsüberprüfung danach dauert, ist demnach rechtlich unerheblich. «Die Aufnahmezusage ist auf zwei Jahre befristet und ermöglicht den Personen, ein Visum zur Einreise nach Deutschland an einer deutschen Auslandsvertretung zu beantragen», teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit.
Eine einmal erteilte Aufnahme könne widerrufen werden, insbesondere wenn das Visumverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werde oder Sicherheitsbedenken bestünden. Gegen den Widerruf der Aufnahmezusage könne entsprechend dem Verwaltungsprozessrecht in Deutschland Klage erhoben werden. Das Auswärtige Amt hatte betont, die Zusagen seien verbindlich. Doch angesichts kritischer Äußerungen verschiedener Unionspolitiker stellen sich einige Beobachter die Frage, wie es für die in Pakistan wartenden Afghanen nach dem für Mai erwarteten Regierungswechsel weitergeht.