Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags empfiehlt dem Parlament die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry. Einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden stimmten die Ausschussmitglieder am Donnerstag in Dresden einstimmig zu. Wenn kein Widerspruch seitens der Abgeordneten erfolgt, gilt die Aufhebung der Immunität in einer Woche als beschlossen. Damit wäre der Weg frei, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-Jährige Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter waren bereits vor Wochen eingestellt worden.