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Tschechien erwägt Kindergartenpflicht ab vier Jahren

Tschechien erwägt Kindergartenpflicht ab vier Jahren
Symbolbild Kindergarten / pixabay LRCL
Von: News aus Tschechien
Tschechiens Bildungsminister Robert Plaga will die Kindergartenpflicht von einem auf zwei Jahre ausdehnen. Kinder sollen künftig bereits ab vier Jahren verpflichtend eine Vorschuleinrichtung besuchen.

Tschechiens Bildungsminister Robert Plaga (ANO) prüft eine Ausweitung der Kindergartenpflicht. Das erklärte der Minister in einem auf Facebook veröffentlichten Video. Derzeit gilt die Kindergartenpflicht nur für Kinder, die vor Schuljahresbeginn das fünfte Lebensjahr vollenden. Künftig könnten auch Vierjährige verpflichtend eine Vorschuleinrichtung besuchen müssen.

Ziel sei eine frühere Förderung von Kindern, die vor der Einschulung zusätzliche Unterstützung benötigen. „Schulen brauchen mehr Psychologen, Sonderpädagogen und andere Fachleute, die Kinder und Lehrkräfte unterstützen können. Diese Unterstützung muss so früh wie möglich beginnen – bereits im Kindergarten", sagte Plaga. Besonders Kinder aus benachteiligten Verhältnissen oder schwierigen familiären Situationen könnten von einem früheren Einstieg profitieren. „Herausforderndes Verhalten eines Kindes ist nicht immer auf mangelndes Bildungsinteresse zurückzuführen. In manchen Fällen haben Kinder mit schwierigen Umständen zu kämpfen und brauchen Unterstützung, bevor die Probleme ernster werden", erklärte der Minister.

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Die mögliche Ausweitung könnte jedoch zusätzlichen Druck auf Kindergärten erzeugen, die in Teilen des Landes bereits Kapazitätsprobleme haben. Besonders rund um Großstädte, wohin viele Familien ziehen, fehlen Plätze. Analysten sehen in der Maßnahme gleichwohl auch Chancen für strukturschwache Regionen. Jiří Münich vom Forschungsinstitut PAQ Research erklärte, Vierjährige besuchten Kindergärten seltener, weil es keine Pflicht gebe. Ihre Aufnahme könne dem demografischen Rückgang in manchen Regionen – etwa im Ústí-nad-Labem- oder Karlovy-Vary-Gebiet – entgegenwirken und helfen, Einrichtungen auszulasten.

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