Ab Anfang 2026 erlaubt die tschechische Gesetzgebung erstmals den Betrieb von Level-3-Systemen, sofern das jeweilige Fahrzeug eine entsprechende Genehmigung erhält. Damit spricht man erstmals von bedingter Automatisierung: Unter klar definierten Bedingungen – etwa volle Funktionsfähigkeit aller Systeme, geeignete Örtlichkeit und günstige Witterungsverhältnisse – kann das Fahrzeug die Fahraufgabe selbst übernehmen. Der Mensch bleibt jedoch als Aufsichtsperson verpflichtet, jederzeit die Kontrolle zu übernehmen.
Der Hersteller Tesla hat angekündigt, die Legalisierung seines Systems Full Self-Driving (Supervised) zu beantragen. Laut Hersteller beherrscht das System Fahrten auf Autobahnen, in Stadtstraßen, an Kreuzungen, in Kreisverkehren und an weiteren Orten. Das System verlangt weiterhin die Aufsicht eines Fahrers, der bei Aufforderung eingreifen muss. Laut Hersteller reduziert das System das Risiko schwerer Unfälle um das bis zu Siebenfache.
Bei einer halbstündigen Probefahrt hinterließ die neue Software-Version einen deutlich reiferen Eindruck. Das Fahrzeug fährt flüssiger und entschlossener, ruckartige Lenkradbewegungen in Kurven sind kaum noch zu spüren. Das System reagiert zügig und gelassen auf den übrigen Verkehr, einschließlich Fußgänger. In mehrspurigen Kreisverkehren zeigte das Auto souveräne Spurwechsel und manövrierte auch um stehende Fahrzeuge im eigenen Fahrstreifen – unterstützt durch klare Blinkerführung.