Wegen anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände greift der Landkreis Meißen zu einer Schutzmaßnahme. Ab dem 1. Juli ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit Pumpen verboten.
Die Stadt Dresden reagiert auf die anhaltende Trockenheit und verbietet ab Freitag die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Allgemeinverfügung gilt bis Mitte Oktober.
| mehr