Der Landkreis Meißen hat eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Das teilte das Landratsamt mit. Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober.
Untersagt ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen mithilfe von Pumpenvorrichtungen. Darüber hinaus müssen sämtliche technischen Anlagen wie Pumpen oder Schläuche, die der Wasserentnahme dienen, aus den Gewässern und den Uferbereichen entfernt werden. Grund für die Maßnahme sind die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen. Trotz der jüngsten Niederschläge haben sich nach Angaben des Landratsamtes im gesamten Gewässersystem des Landkreises sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation sei derzeit nicht absehbar.
Nach Einschätzung der Behörde besteht die Gefahr, dass der Wasserhaushalt weiter beeinträchtigt wird. Ohne Einschränkungen würden sich die bereits belastete Tier- und Pflanzenwelt sowie die natürliche Selbstreinigung der Gewässer weiter verschlechtern. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Meißen unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.