Ein Bericht von Ulf Mallek
In Freiberg laufen die Vorbereitungen für die Sondersitzung des Stadtrats, die wegen der Affäre um Oberbürgermeister Philipp Preißler kurzfristig anberaumt wurde. Nach dem Polizeieinsatz am 6. August in einem Leipziger Hotel und der bis heute anhaltenden Unerreichbarkeit des OB beenden die Stadträte ihre Sommerpause vorzeitig. Die Sitzung am 20. August soll klären, wie die Stadt in den kommenden Wochen handlungsfähig bleibt.
Die Stadtverwaltung rechnet laut einem Bericht der Freien Presse mit großem öffentlichen Interesse. Ein Livestream wird aber nicht angeboten. Die Versammlung weicht aber zu einem anderen, größeren Tagesort aus, dem Festsaal am Obermarkt. Besucher müssen sich auf begrenzte Plätze, Sicherheitsvorkehrungen und eine strikte Sitzordnung einstellen. Die Sitzung gilt als politisch heikel, da erstmals alle Fraktionen gemeinsam über mögliche Konsequenzen beraten.
Der Stadtrat kann aber den OB nicht aus seinem Amt entfernen. Die Abberufung eines direkt gewählten Oberbürgermeisters ist in Sachsen nur über die Rechtsaufsicht möglich – also über das Landratsamt Mittelsachsen. Die relevanten Paragrafen sind: § 52 SächsGemO – Dienstpflichten des Bürgermeisters, § 54 SächsGemO – Suspendierung / vorläufiges Dienstverbot, § 55 SächsGemO – Entfernung aus dem Dienst (Disziplinarrecht) sowie Sächsisches Disziplinargesetz (SächsDG).