Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen einen Beschluss des Kreistages Bautzen zurückgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung zur Unterstützung der Kamenzer Klinik vollziehbar.
Der Beschluss des Kreistages zum Erhalt der Geburtenklinik im Krankenhaus Kamenz wird vor dem Verwaltungsgericht Dresden überprüft. Bis zu einer Entscheidung darf der Landkreis den Beschluss vorerst nicht vollziehen.
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