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Klage gegen Kreistagsbeschluss zur Geburtenklinik Kamenz

Klage gegen Kreistagsbeschluss zur Geburtenklinik Kamenz
Symbolbild pixabay WilliamCho
Von: Uwe Tschirner
Der Beschluss des Kreistages zum Erhalt der Geburtenklinik im Krankenhaus Kamenz wird vor dem Verwaltungsgericht Dresden überprüft. Bis zu einer Entscheidung darf der Landkreis den Beschluss vorerst nicht vollziehen.

Der Beschluss des Kreistages zum Erhalt der Geburtenklinik im Krankenhaus Kamenz ist juristisch angefochten worden. Ein Mitglied des Kreistages hat beim Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai eingereicht und zugleich einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Damit steht die Frage im Raum, ob das Gremium den Beschluss in der vorliegenden Form überhaupt fassen durfte und ob die Voraussetzungen für die kurzfristig einberufene Sondersitzung vorlagen. Das Gericht forderte den Landkreis nach Eingang des Antrags umgehend zu einer Stellungnahme auf. Diese wurde nach Angaben des Landkreises unverzüglich eingereicht. In der Klage wird vor allem bestritten, dass tatsächlich eine Eilbedürftigkeit bestand, die den Sonderkreistag rechtfertigen sollte. Außerdem wird kritisiert, dass den Sitzungsunterlagen wichtige Dokumente gefehlt hätten.

Aus Sicht der Klägerseite könnten diese Punkte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses infrage stellen. Solange das Verwaltungsgericht keine Entscheidung getroffen hat, darf der Landkreis nach gerichtlicher Anordnung keine Schritte zum Vollzug des Beschlusses einleiten. Mit einer Entscheidung wird in den nächsten Tagen gerechnet. Für die Kreisverwaltung bedeutet das zunächst eine Phase der rechtlichen Unsicherheit, denn der Beschluss war politisch bereits als wichtige Grundlage für den Fortbestand der Geburtshilfe in Kamenz verstanden worden. In der Sondersitzung hatte der Kreistag beschlossen, den Erhalt der Geburtenklinik am Kamenzer Krankenhaus bis längstens Ende 2026 mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 Euro zu ermöglichen. Zur Gegenfinanzierung wurde zugleich eine Reduzierung des ÖPNV-Angebotes an Wochenenden und in den Ferien beschlossen. Wie das Gericht die Angelegenheit bewertet, dürfte deshalb nicht nur für die Klinik, sondern auch für die weitere finanzielle und politische Debatte im Landkreis von Bedeutung sein.

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Uwe Tschirner

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