Gericht bestätigt Entscheidung aus der Sondersitzung
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds des Kreistages Bautzen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der Entscheidung der Vorinstanz: Der Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai 2026 kann weiter umgesetzt werden.
Der Landkreis Bautzen begrüßte die Entscheidung. Nach seiner Auffassung bestätigt das Gericht, dass die kurzfristige Einberufung des Kreistages angesichts der damaligen Entwicklung notwendig war.