Von Kassenbons und Frühstücksbrötchen
Von Antje Hermenau. Ab dem 1. Januar 2020 soll eine Kassenbonpflicht eingeführt werden. Jedes noch so kleine Brötchen, das über die Theke gereicht wird, muss mit einem Kassenbon als verkauft belegt werden. Man nennt das „Belegausgabepflicht“. Das Bäc ..