Riesa entlastet Sportvereine: Mehr Förderung und keine höheren Hallenentgelte
Riesa. Die Sportvereine in Riesa sollen ab 2027 von einer neu aufgestellten Förderung profitieren und zugleich von höheren Kosten für die Nutzung städtischer Sporthallen verschont bleiben. Über beide Regelungen entscheidet der Stadtrat am 11. November.
Mit einer neuen Sportförderrichtlinie will die Stadt ihre Unterstützung breiter aufstellen. Während die bisherige Regelung in erster Linie auf leistungsorientierte Nachwuchsstrukturen zugeschnitten ist, sollen künftig grundsätzlich alle gemeinnützigen Riesaer Sportvereine unter einheitlichen Voraussetzungen gefördert werden können. Dabei spielen neben dem Sport auch Ehrenamt, Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitsvorsorge und soziale Integration eine Rolle.
Geld für Mitglieder und eine Grundförderung
Die neue Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren sind jährlich 10 Euro vorgesehen. Für jedes aktive erwachsene Mitglied gibt es 2 Euro. Zusätzlich erhält ein Verein 100 Euro Grundförderung je angefangene 100 Mitglieder. Für den anerkannten Leistungssport gibt es weitere Zuschüsse: Ein Talentstützpunkt wird mit 250 Euro jährlich gefördert, ein Landesstützpunkt mit 500 Euro. Für jeden Kadersportler innerhalb eines solchen Stützpunktes sieht die Richtlinie weitere 120 Euro pro Jahr vor.
Ein Beispiel zeigt, was die neue Regelung bedeutet: Ein Verein mit 250 aktiven Mitgliedern, darunter 100 Kinder und Jugendliche sowie 150 Erwachsene, käme rechnerisch auf 1.600 Euro jährlich. Davon entfielen 1.000 Euro auf die Nachwuchsmitglieder, 300 Euro auf die Erwachsenen und weitere 300 Euro auf die Grundförderung.
Einen Rechtsanspruch auf diese Beträge gibt es allerdings nicht. Entscheidend bleibt, welche Mittel im jeweiligen städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Übersteigt das Antragsvolumen die vorhandenen Mittel, sieht die Richtlinie eine gleichmäßige anteilige Reduzierung für alle Antragsteller vor.
Weniger Bürokratie für die Vereine
Gleichzeitig will die Stadt das Verfahren vereinfachen. Anträge müssen jährlich bis zum 31. März gestellt werden und sollen online eingereicht werden. Als Verwendungsnachweis genügt grundsätzlich ein kurzer Bericht von maximal zwei DIN-A4-Seiten. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass der Verein gemeinnützig ist, seinen Sitz in Riesa hat, Mitglied im Kreissportbund Meißen e.V. ist und mindestens sieben aktive Mitglieder zählt.
Die neue Sportförderrichtlinie soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und die bisherige Richtlinie zur Förderung des Nachwuchsleistungssports ablösen.
Umsatzsteuer soll Hallennutzung nicht verteuern
Parallel dazu kommt auf die Stadt eine steuerliche Änderung zu. Ab dem 1. Januar 2027 stuft sie die Vermietung ihrer Sporthallen zu sportlichen Zwecken grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig ein. Anders sieht es nach Einschätzung der Stadt bei Klassenräumen, Aulen und Speisehallen aus. Diese Nutzungen werden als steuerfreie Vermietungsleistungen bewertet. Die Sportvereine sollen die zusätzliche Steuer bei der Hallennutzung aber nicht durch höhere Entgelte zu spüren bekommen.
In der Beschlussvorlage formuliert die Verwaltung ausdrücklich:„Die Umsatzsteuerpflicht soll zu keiner Mehrbelastung der Nutzer führen.“ Die Steuer soll deshalb bereits in den bisher ausgewiesenen Entgelten enthalten sein. Die Nutzungs- und Entgeltordnung soll entsprechend ergänzt werden. Darin soll künftig festgeschrieben sein: „Soweit Umsatzsteuer gesetzlich entsteht, verstehen sich die Entgelte inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.“
Rund 20.000 Euro finanzielle Auswirkungen
Für die Stadt hat diese Entscheidung finanzielle Folgen. In ihrer Planung für 2027 geht sie von rund 102.000 Euro Nutzungsentgelten aus. Als finanzielle Auswirkung der neuen steuerlichen Behandlung nennt die Beschlussvorlage rund 20.000 Euro pro Jahr. Statt die Umsatzsteuer zusätzlich auf die bestehenden Entgelte aufzuschlagen, wird sie also in die bisherigen Beträge eingerechnet. Für die Nutzer sollen die Preise deshalb unverändert bleiben.