Meißen will die Hundesteuer kräftig anheben
Meißen. Der Stadtrat entscheidet am Mittwoch, 4. November, über eine neue Hundesteuersatzung. Ab dem 1. Januar 2027 sollen alle Steuersätze für Hunde im Stadtgebiet steigen. Die Verwaltung spricht von einer längst überfälligen Anpassung an umliegende Kommunen.
Bisher zahlen Halter in Meißen 60 Euro im Jahr für den ersten Hund und 120 Euro für den zweiten sowie jeden weiteren Hund. Künftig sollen es 96 Euro für den ersten und 144 Euro für jeden weiteren Hund sein. Die Zwingersteuer stiege von 90 auf 96 Euro. Die Sätze für gefährliche Hunde bleiben unverändert bei 420 Euro für den ersten und 840 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund. Im Stadtgebiet sind derzeit keine gefährlichen Hunde registriert. Die hohen Sätze sollen nach Angaben der Stadt dennoch beibehalten werden, weil sie die Hundehaltung steuern sollen.
Zwei Zahlungstermine
Neu ist auch die Zahlung in zwei Teilbeträgen. Die Hundesteuer soll künftig am 15. März und am 15. September fällig werden. Die Verwaltung begründet das mit den höheren Sätzen und mit Rücksicht auf Grundstücksbesitzer, die nach der Grundsteuerreform 2025 oft höhere Beträge zahlen und zugleich einen Hund halten. Die Bestimmungen zur Steuerbefreiung bleiben vollumfänglich bestehen. Dazu zählen unter anderem Blindenführhunde, Therapiehunde mit Nachweis, Diensthunde sowie Hunde im Tierschutz.
Finanziell rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von rund 37.500 Euro im Jahr. Die jährlichen Gesamteinnahmen aus der Hundesteuer sollen dann bei etwa 105.500 Euro liegen. Grundlage der Neufassung sind die Sächsische Gemeindeordnung und das Sächsische Kommunalabgabengesetz. Die bisherige Satzung vom 4. November 2024, gültig ab 1. Januar 2022, tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung außer Kraft.
Vergleich im Landkreis Meißen
Im Landkreis liegen die Sätze weit auseinander. Am günstigsten ist der Ersthund derzeit in Radeburg mit 28 Euro. In Nossen sind es 36 Euro, in Coswig 54 Euro, in Lommatzsch 50 Euro und in Moritzburg seit Jahresbeginn 65 Euro. Radebeul liegt wie Meißen bislang bei 60 Euro. Großenhain verlangt 80 Euro, Riesa 92 Euro. Zum Vergleich: In Dresden kostet der erste Hund 108 Euro, ein weiterer 144 Euro. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde kennt die Landeshauptstadt nicht.
| Kommune | 1. Hund | 2. Hund | gefährl. Hund | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Meißen bisher | 60 € | 120 € | 420 € | Satzung ab 1.1.2022 |
| Meißen neu (Vorschlag) | 96 € | 144 € | 420 € | ab 1.1.2027 geplant |
| Radeburg | 28 € | 80 € | 100 € | Satzung 17.1.2002 |
| Nossen | 36 € | 48 € | 252 € | Satzung ab 2016 |
| Lommatzsch | 50 € | 55 € | 250 € | Änderung 18.10.2007 |
| Coswig | 54 € | 54 € | 432 € | Stand 1.7.2004 |
| Radebeul | 60 € | 120 € | – | Satzung 28.11.2018 |
| Moritzburg | 65 € | 100 € | 200 € | Satzung ab 1.1.2026 |
| Großenhain | 80 € | 160 € | 300 € | Satzung ab 1.1.2025 |
| Riesa | 92 € | 184 € | 300 € | Fassung 6.2.2025 |
| Dresden (Bezug) | 108 € | 144 € | – | Stadtangabe, unverändert |
Hinweis: „–“ bedeutet, dass die jeweilige Satzung keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde ausweist. In Lommatzsch steigt der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund um jeweils fünf Euro gegenüber dem Ersthund. In Coswig kostet der zweite Hund wie der erste 54 Euro, ab dem dritten Hund sind es 108 Euro. In Radeburg kostet der dritte und jeder weitere Hund 100 Euro.
Mit dem vorgeschlagenen Ersthund-Satz von 96 Euro läge Meißen im Landkreis hinter Riesa und vor Großenhain. Beim Zweithund wäre Meißen mit 144 Euro günstiger als Riesa (184 Euro) und Großenhain (160 Euro), aber teurer als Radebeul und Moritzburg. Die Verwaltung hat der Vorlage einen eigenen Vergleich mit umliegenden Städten beigelegt und darin die Erhöhung als überfällig bezeichnet.
Info: Der Stadtrat berät die Neufassung der Hundesteuersatzung am Mittwoch, 4. November 2026, um 17 Uhr öffentlich im Großen Ratssitzungssaal, Markt 1. Die Vorlage hatte der Verwaltungsausschuss am 21. Oktober vorberaten und einstimmig empfohlen.