Kommentar: Unsinnige Neuwahl in Lommatzsch wegen eines Formblatts
Ein Kommentar von Ulf Mallek
Das Landratsamt tut, was das Gesetz von ihm verlangt. Es prüft Wahlen und muss sie für ungültig erklären, wenn wesentliche Vorschriften verletzt wurden und das Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte. Das dauert natürlich sein Zeitchen. Und man darf schon fragen, ob für Lommatzsch noch das richtige Maß gilt.
Was wird denn überhaupt bemängelt? Bei der Einzelbewerberin Susann Kohlmann fehlt ein Formblatt, bei der FDP die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds auf einem anderen Formblatt. Die nötigen Angaben und Unterschriften waren wohl vorhanden, nur leider auf anderen Anlagen. Formblätter haben in Deutschland einen Kultstatus. Da darf nichts verwechselt werden. Jedes einzelne Formblatt für sich in seiner ganzen Einzigartigkeit ist heilig. Das wusste natürlich die Stadt Lommatzsch und bemühte sich, ganz penibel zu arbeiten. Zumal Bürgermeisterin Anita Maaß unter genauer Beobachtung ihrer Gegner steht. Im März 2025 scheiterte ein AfD-Antrag zu ihrer Abwahl im Stadtrat mit sieben zu zehn Stimmen. Doch das Bemühen von Amt und Bürgermeisterin allein genügt dem Landratsamt nicht. Formfehler bleibt Formfehler. Neuwahl.
Anita Maaß lag im zweiten Wahlgang deutlich vor dem AfD-Kandidaten Gottfried Striegler. Nach Einschätzung der Wahlleitung hat der Vorgang das Ergebnis nicht beeinflusst. Was soll sich mit einer Neuwahl also ändern? Nichts, außer den Kosten, die nach dem Kommunalwahlgesetz die Gemeinde tragen muss.
Exakte Regeln sind natürlich wichtig für das Funktionieren der Demokratie. Doch wer Wahlen wegen eines Formblatts wiederholen lässt, schadet dem Vertrauen in unser Gemeinwesen. Lommatzsch sollte gegen den Bescheid klagen. Mal sehen, was die Gerichte sagen.