Formfehler: Landratsamt verlangt Neuwahl des Bürgermeisters in Lommatzsch
Ein Bericht von Ulf Mallek
Lommatzsch. Zweimal sind die Lommatzscher im September zur Wahl gegangen, am 6. und am 20. September. Ob das genügt, ist plötzlich wieder völlig offen. Das Landratsamt Meißen verlangt, wie am Freitag bekannt wurde, eine Neuwahl des Bürgermeisters.
Das Rechts- und Kommunalamt (RKA) des Landratsamts teilte der Stadt mit, die Bürgermeisterwahl müsse für ungültig erklärt werden. Der Stadtrat wurde aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl anzusetzen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Lommatzsch vom 29. Oktober hervor. Gewählt wurde Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß (FDP), die das Amt seit 2005 führt und im September zum vierten Mal gewonnen hat.
Was das Landratsamt bemängelt
Nach Darstellung des Landratsamts ist bei der Vorprüfung der Wahlvorschläge ein formeller Fehler unterlaufen. Beim Wahlvorschlag der Einzelbewerberin Susann Kohlmann fehle die Anlage 16 der sächsischen Kommunalwahlordnung komplett. Auf der Anlage 16 des Wahlvorschlags der FDP fehle die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds. Damit seien wesentliche Wahlvorschriften verletzt worden, und die Einheitlichkeit der formalen Voraussetzungen sei nicht gegeben. Das Amt verneint deshalb das Vorliegen zweier gültiger Wahlvorschläge. Der Gemeindewahlausschuss hätte demnach weder Kohlmann noch Maaß zulassen dürfen.
Was die Stadt entgegnet
Wahlleiter Patrice Gräfe bestreitet das Ergebnis der Wahlprüfung. Er erklärt, die möglichen Fehler beträfen „nicht die Wählbarkeit der Kandidaten selbst“. Es gehe nur um eine mögliche Unvollständigkeit der Unterlagen. Alle nötigen Angaben und Unterschriften seien vorhanden gewesen, darunter die eigenhändig unterschriebenen Zustimmungserklärungen, die korrekte Wahl der Kandidatin durch ihre Partei und die Bestätigung der Wählbarkeit. Sie seien in beiden Fällen auf anderen Anlagen zum Wahlvorschlag vermerkt gewesen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wären die möglichen Formfehler bei rechtzeitigem Bemerken unkompliziert korrigiert worden. Gräfe sagt dazu: „Eine Zulassung der Wahlvorschläge wäre nach den gegebenen Umständen des Einzelfalls mit allergrößter Wahrscheinlichkeit erfolgt.“ Das vom Landratsamt bemängelte Formular müsse zudem nicht zwingend verwendet werden. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Kandidaten am 9. Juli zugelassen. Nach Einschätzung der Stadt hatte der Vorgang keine Auswirkungen auf die Wahlhandlung, die Stimmenauszählung oder den Wahlausgang. In der Mitteilung heißt es: „Aus Sicht der Wahlleitung ist das Ergebnis inhaltlich nicht beeinflusst worden.“
Was das Gesetz verlangt
Nach dem Sächsischen Kommunalwahlgesetz prüft die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Monats, ob eine Wahl gültig ist. Für ungültig zu erklären ist sie, wenn wesentliche Vorschriften über die Wahlvorbereitung unbeachtet geblieben sind und das Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte. Gegen die Entscheidung der Behörde kann der davon Betroffene unmittelbar Anfechtungsklage erheben.
Die Wahl im Überblick
Im ersten Wahlgang am 6. September erreichte keiner der drei Bewerber die absolute Mehrheit. Maaß kam auf 47,1 Prozent der Stimmen, der AfD-Kandidat Gottfried Striegler auf 31,3 Prozent und Kohlmann auf 21,6 Prozent. Im zweiten Wahlgang am 20. September genügte die einfache Mehrheit. Laut amtlichem Endergebnis im Amtsblatt der Stadt erhielt Maaß 1236 Stimmen und damit 49,87 Prozent. Striegler kam auf 879 Stimmen oder 35,48 Prozent, Kohlmann auf 363 Stimmen oder 14,64 Prozent. Von 3848 Wahlberechtigten gaben 2509 ihre Stimme ab, die Beteiligung lag bei 65,2 Prozent.
Wie es weitergeht
Die Stadt hat die Einschätzung des Landratsamtes an einen Anwalt zur rechtlichen Prüfung weitergegeben. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, entscheidet der Stadtrat auf dieser Grundlage am 12. November, ob die Stadt Anfechtungsklage gegen den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts erhebt. Parallel bereite sie sich vor, für eine mögliche Neuwahl „gerüstet“ zu sein. Ziel sei es, „schnellstmöglich absolute rechtliche Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die in zwei Wahlgängen gewählte Kandidatin zu schaffen“.
Auch Gräfe äußert sich zur Lage. Er sagt: „Auch wenn das eigentliche Wahlergebnis mathematisch korrekt und unbeeinflusst ist, verlangen formelle Vorgaben im Kommunalwahlrecht absolute Präzision. Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass das Fehlen der bemängelten Formalien keine Verletzung wesentlicher Vorschriften der Wahlvorbereitung darstellt.“
Info: Der Stadtrat Lommatzsch entscheidet am Donnerstag, 12. November, ob die Stadt Anfechtungsklage gegen den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts erhebt. Die Bürgermeisterwahl fand am 6. und am 20. September statt. Dr. Anita Maaß (FDP) gewann den zweiten Wahlgang mit 49,87 Prozent der Stimmen.