Großenhain: Landratsamt lässt zweiten Windpark-Teil zu
Großenhain. Das Landratsamt Meißen hat auf Anfrage von Meißen News zum Windpark Großenhain Nord Stellung genommen. Der zweite Bauabschnitt mit fünf weiteren Anlagen ist danach bereits am 5. Oktober genehmigt worden. Das Verfahren lief nach Paragraf 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine öffentliche Auslegung des Antrags gab es deshalb nicht, teilt die Pressestelle mit.
Die fünf Anlagen gehören zur Windpark Großenhain Nord GmbH & Co. KG und sind als Teil B (auch Stroga Teil B genannt) in den Gemarkungen Treugeböhla und Nasseböhla geplant. Für sie hatte das Landratsamt am 30. September festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Die Zulassung folgte wenige Tage später. Zusammen mit den sechs bereits am 6. Juli genehmigten Anlagen von Teil A und den sechs Anlagen des Windparks Skassa sind damit 17 große Windräder rund um Großenhain zugelassen.
54 Einwendungen zum ersten Teil
Zum ersten Bauabschnitt gingen während der Auslegung im Februar und März 2026 nach Angaben des Landratsamts 54 Einwendungen form- und fristgerecht ein. Die Themen reichten von Lärm, Infraschall und Schattenwurf über Landschaftsbild und Artenschutz bis zu Grund- und Trinkwasser, Bodenversiegelung, Abständen zur Wohnbebauung, Brandschutz, Denkmalschutz, Flächennutzungsplan und Regionalplan sowie der Wertminderung von Grundstücken.
Der Widerspruch der Stadt Großenhain gegen die Genehmigung vom 6. Juli liegt vor. Die Akteneinsicht sei antragsgemäß gewährt worden, die Begründung liege vor und werde derzeit geprüft, so das Amt. Neu ist, dass auch der Betreiber Widerspruch eingelegt hat. Auch ihm wurde Akteneinsicht gewährt. Die Begründung stehe noch aus, sei aber angekündigt. Oft richtet sich so ein Widerspruch gegen einzelne Auflagen im Bescheid, zum Beispiel Abschaltzeiten wegen Fledermäusen oder Vögeln, Schallgrenzen oder Bauvorgaben.
Bislang liegen noch keine Widersprüche von Anwohnern/Bürgerinitiativen/Umweltverbänden vor.“ Weil Widersprüche gegen große Windräder keine aufschiebende Wirkung haben, darf trotzdem gebaut werden. Ob der Kreis dem Widerspruch der Stadt selbst abhilft oder die Sache an die Landesdirektion Sachsen abgibt, ist noch offen. Das von der Stadt verweigerte Einvernehmen hatte der Kreis bei Teil A und bei Skassa ersetzt. Als Grundlage nennt das Landratsamt eine Paragrafen des Baugesetzbuchs in Verbindung mit der Sächsischen Bauordnung.
Frauenhain und Paußnitz noch offen
Im nördlichen Landkreis sind nach Angaben des Landratsamts zwei weitere Zulassungsverfahren anhängig: für den geplanten Windpark Frauenhain und für ein Vorhaben in Strehla (Paußnitz). Über beide Anträge sei noch nicht entschieden. Für Kreinitz und Raschütz/Niegeroda liegen dem Kreisumweltamt derzeit keine Anträge vor.
Genehmigungen und Bekanntmachungen zu Windkraftanlagen im Landkreis veröffentlicht das Landratsamt Meißen unter kreis-meissen.de. Über den Verzicht auf Eilrechtsschutz gegen Teil A berichtete Meißen News hier.