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Windpark Stroga: Großenhainer Stadtrat verzichtet auf Eilrechtsschutz

Windpark Stroga: Großenhainer Stadtrat verzichtet auf Eilrechtsschutz
Symbolbild Windpark Stroga / pixabay distelAPPArath
Von: Meißen News
In einer Sondersitzung hat der Stadtrat Großenhain keinen Eilrechtsschutz gegen den Windpark Stroga beschlossen. Der Betreiber kann weiterbauen.

Der Großenhainer Stadtrat hat am 17. August 2026 in einer zweiten Sondersitzung über den Bau des Windparks Stroga beraten. Dabei ging es um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die Baugenehmigung für den Windpark Stroga, Teil A.

Bereits im Januar hatte die AfD‑Fraktion beantragt, eine verpflichtende Klage zu erheben, falls der Landkreis das Einvernehmen der Stadt einfach ersetzt, so die Fraktion.  Dieser Antrag wurde damals nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Eine daraufhin beantragte Sondersitzung fand am 24. Februar statt – der Stadtrat beschloss jedoch lediglich eine rechtliche Prüfung und beauftragte den Oberbürgermeister, „unverzüglich“ zu informieren. Nach Darstellung der Fraktion erfolgte diese Information erst zwei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist – und damit kurz vor der letzten Möglichkeit, ein Eilrechtsschutzverfahren einzuleiten.

In der Sitzung am Montag hätte der Stadtrat den Bau des Windparks vorerst stoppen können. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO hätte den Sofortvollzug der Genehmigung ausgesetzt, bis ein Gericht über die Hauptsache entscheidet. Die Mehrheit entschied sich jedoch lediglich für einen Widerspruch. Die acht Stimmen der AfD‑Fraktion für ein Eilrechtsschutzverfahren reichten nicht aus.

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Bei Windenergieanlagen über 50 Meter Höhe entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage kraft Gesetzes (§ 63 BImSchG). Der Betreiber darf also trotz laufender Verfahren sofort bauen und später betreiben. Ein Eilrechtsschutzverfahren ist das einzige Instrument, um den Sofortvollzug einer Windpark‑Genehmigung zu stoppen.

Die AfD-Fraktion kritisiert, dass die Mehrheit im Stadtrat die einzige Möglichkeit nicht genutzt habe – zum Nachteil der betroffenen Ortsteile.  Auch der Werterhalt von Immobilien sei gefährdet. Allerdings, wie hoch die Erfolgsaussichten in der Sache wären, ist unklar. Zudem kämen hohe Kosten auf die Stadt zu.

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