Logo Die Sachsen News
powered by publizer® CMS

Abwahl: Freiberger könnten im Januar über OB Preißler abstimmen

Weißes Rathaus mit gelben Fenstereinfassungen, Erker und Uhrturm am Obermarkt in Freiberg, davor parkende Autos
Der Freiberger Stadtrat entscheidet am 5. November, ob die Bürger über die Abwahl von Oberbürgermeister Philipp Preißler abstimmen sollen. Im Bild das Rathaus am Obermarkt. Foto: Bernd Gross, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Stadtverwaltung hat schon einen Termin für die mögliche Abwahl von Oberbürgermeister Philipp Preißler im Blick. Ein Bürgerbündnis sieht darin eine Chance, doch die gesetzliche Hürde für einen Erfolg ist hoch.

Freiberg. Die Freiberger könnten am Sonntag, 31. Januar 2027, über die Abwahl ihres Oberbürgermeisters Philipp Preißler abstimmen. Diesen Termin hat die Stadtverwaltung vorgesehen, wird berichtet. Voraussetzung ist, dass der Stadtrat am Donnerstag, 5. November 2026, das Abwahlverfahren mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder einleitet.

Abgewählt ist ein Bürgermeister nach § 51 Absatz 7 der Sächsischen Gemeindeordnung nur, wenn sich eine Mehrheit der gültigen Stimmen für die Abwahl ausspricht und diese Mehrheit mindestens 50 Prozent aller wahlberechtigten Bürger der Stadt ausmacht. In Freiberg wären das rund 15.000 Ja-Stimmen. Hätte die Abwahl Erfolg, müsste sechs Monaten ein neues Stadtoberhaupt gewählt werden.

Deutliche Worte findet das überparteiliche Bündnis Bürger für Freiberg in einem Beitrag auf Facebook vom 3. November. „Der schnelle Absturz eines Shooting Stars geht in die nächste Runde“, heißt es dort. Die Entscheidung des Stadtrates sei nur der erste Schritt. Nach Angaben des Bündnisses enthält der Antrag den Sofortvollzug. Eine Beschwerde bei der Rechtsaufsicht würde die Abstimmung dann nicht aufheben.

Ausdrücklich lobt das Bündnis die Antragsteller. „Großer Respekt gebührt hier den Freien Wählern, die den Antrag zur Einleitung des Verfahrens gestellt haben. Es war Ihr Kandidat und sie waren voller Hoffnung, dass die erfolgreiche Freiberger Politik der zurückliegenden Jahre mit ihrem Kandidaten fortgesetzt werden könne. Die Hoffnung ist der Enttäuschung gewichen.“

Preißler sei nach wenigen Diensttagen nicht mehr zur Arbeit erschienen, so das Bündnis. „Stattdessen produzierte er negative Schlagzeilen und bescherte auch seiner Heimatstadt negative Publizität.“ Von der Ratssitzung erhofft es sich eine Signalwirkung: „Sollte der Stadtrat am Donnerstag dem Abwahlantrag zustimmen, wäre das ein starkes Zeichen an die Bürger Freibergs es in gleicher Weise zu tun.“

Hintergrund des Verfahrens ist ein Dienstverbot, das das Landratsamt Mittelsachsen gegen Preißler verhängt hat. Nach Darstellung der Freien Wähler hat er seit seiner Vereidigung Anfang Juli den Kontakt zur Stadtverwaltung abgebrochen. Der Stadtrat berät am 5. November ab 16 Uhr öffentlich im Städtischen Festsaal am Obermarkt.

Tagesordnung und Beratungsunterlagen der Stadtratssitzung stehen im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Freiberg unter www.freiberg.de/stadtrat. Die Regeln zur Abwahl von Bürgermeistern finden sich in § 51 der Sächsischen Gemeindeordnung.