Die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, ist rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Vorgriffsstundenregelung sei von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr.
Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel (CDU) erklärte im Anschluss: «Wir akzeptieren die Entscheidung, hätten uns aber eine andere gewünscht. Die Vorgriffstunde ist ein Instrument, mit dem wir die Abdeckung des Unterrichts in schwierigen Zeiten stabilisieren und die Belastung für das Schulsystem abfedern können.» Das Ministerium will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.
Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer hatten sich gegen eine entsprechende Verpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt gewandt und waren in zwei Instanzen zuvor gescheitert. Die Regelung sieht die zusätzliche Stunde pro Woche unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung vor. Sie muss später durch Freizeit oder zeitnah auf Antrag durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden. Sachsen-Anhalt will damit gegen den Lehrermangel steuern und die Unterrichtsausfall-Stunden verringern.