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Vorgriffsstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt rechtswidrig

Bundesgericht: Die Regelung zur Vorgriffsstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist unwirksam (Symbolbild). / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Bundesgericht: Die Regelung zur Vorgriffsstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist unwirksam (Symbolbild). / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

An Sachsen-Anhalts Schulen müssen Lehrkräfte seit zwei Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun über die Rechtmäßigkeit der Verordnung entschieden.

Die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, ist rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Vorgriffsstundenregelung sei von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr.

Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel (CDU) erklärte im Anschluss: «Wir akzeptieren die Entscheidung, hätten uns aber eine andere gewünscht. Die Vorgriffstunde ist ein Instrument, mit dem wir die Abdeckung des Unterrichts in schwierigen Zeiten stabilisieren und die Belastung für das Schulsystem abfedern können.» Das Ministerium will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, welche Möglichkeiten es gibt. 

Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer hatten sich gegen eine entsprechende Verpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt gewandt und waren in zwei Instanzen zuvor gescheitert. Die Regelung sieht die zusätzliche Stunde pro Woche unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung vor. Sie muss später durch Freizeit oder zeitnah auf Antrag durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden. Sachsen-Anhalt will damit gegen den Lehrermangel steuern und die Unterrichtsausfall-Stunden verringern.

Finanzielle Abgeltung geht über Ermächtigung hinaus

«Zwar handelt sich bei einer Vorgriffsstunde nur um eine Verlagerung der Arbeitszeit, nicht um ihre Erhöhung oder um Mehrarbeit», so das Gericht. «Ihre Einführung muss dementsprechend nicht durch Parlamentsgesetz erfolgen.» Allerdings fehle es an einer aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlichen und hinreichend bestimmten Verordnungsermächtigung. 

Der entsprechende Paragraf des Landesbeamtengesetzes ermächtige zwar die Landesregierung, Näheres über die Arbeitszeit der Beamten und insbesondere die Verteilung der Arbeitszeit zu regeln. Die Verordnung gehe aber insbesondere mit der eingeräumten Möglichkeit einer finanziellen Abgeltung der geleisteten Vorgriffsstunden über diese Ermächtigung hinaus und sei deshalb unwirksam.

Auch krankheitsbedingt ausgefallenen Dienst berücksichtigen

Die Leipziger Richter erachten es auch als rechtswidrig, dass nur ein Ausgleich tatsächlich erteilter Vorgriffsstunden vorgesehen ist. «Da die Vorgriffsstunde "echte" Dienstzeit ist, muss auch krankheitsbedingt ausgefallener Dienst berücksichtigt und dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausgezahlt werden», hieß es. 

In der nun gekippten Verordnung sollten sich Lehrerinnen und Lehrer die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 Jahren und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.

So reagiert die Lehrergewerkschaft GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt. «Lehrkräfte arbeiten bereits am Limit und werden mit den neuerlichen Maßnahmen noch stärker belastet», erklärte Sachsens GEW-Landesvorsitzender Burkhard Naumann. Er forderte, die Pläne zur Vorgriffsstunde in Sachsen aufzugeben. Viele Lehrkräfte seien bereit, auf freiwilliger Basis mehr zu leisten – wenn die Rahmenbedingungen stimmten. «Ein attraktives, freiwilliges Arbeitszeitkonto wäre die richtige Alternative zur Vorgriffsstunde. Für dessen Einführung sind wir verhandlungsbereit», so Naumann.

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