Sie haben Drogen beschafft, verpackt und im Internet verkauft: Ein als «Kinderzimmer-Dealer» bekannt gewordener Leipziger und drei seiner Komplizen sind am Mittwoch am Landgericht Leipzig verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogengeschäften beteiligt waren. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen. Der Drogenhandel «in nicht geringer Menge» wurde über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Die Einnahmen lagen über den von der Staatsanwaltschaft angenommenen 94 000 Euro.
Das Urteil für den 28 Jahre alten «Kinderzimmer-Dealer» lautete viereinhalb Jahre Haft. Er war bereits 2015 nach einem Geständnis zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig im Internet Drogen verkauft hatte. Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft sitzt, wurde am Mittwoch unter Berücksichtigung bestehender Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt.