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Urteil gegen betrügerische Mutter ist rechtskräftig

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen eine Mutter aus Lensahn im Kreis Ostholstein wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen bestätigt. Der 5. Strafsenat sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Landgericht Lübeck die damals 49 Jahre alte Mutter im November 2019 zu Recht zu acht Jahren Haft verurteilt habe, teilte der BGH am Montag mit. Die Revision, die die Mutter gegen das Urteil eingelegt hatte, wurde verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Angeklagte ihren vier Kindern, Ärzten, Lehrern und Erziehern gegenüber vorgetäuscht, die Kinder litten an schweren Krankheiten, die ein Sitzen im Rollstuhl notwendig machten. Hierzu fälschte sie einen Arztbericht und schilderte den Ärzten erfundene Symptome. Die eigentlich gesunden Kinder mussten in der Schule teils jahrelang im Rollstuhl sitzen. Außerdem erschlich sie sich durch falsche Angaben gegenüber Krankenkassen Zahlungen in Höhe von insgesamt fast 80 000 Euro.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild