Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Springmessern ist in Sachsen so gut wie gar nicht genutzt worden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und dem Innenministerium. Demnach wurden bei der Polizei seit Ende Oktober vergangenen Jahres drei Springmesser abgegeben.
Nur ein Messer in den Landkreisen abgegeben
Bei den Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten meldete lediglich der Vogtlandkreis die Abgabe eines Springmessers. Alle anderen Behörden gaben an, dass niemand die Amnestieregelung in Anspruch genommen habe.
Der Erwerb und Besitz von Springmessern ist seit dem 1. November 2024 verboten. Um denjenigen, die noch im Besitz eines solchen Messers sind, eine einfache und straffreie Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können bis zum 1. Oktober bei den Landratsämtern oder der Polizei abgegeben werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können anschließend Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.