Nach mehr als zwei Jahrzehnten Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden: Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz bleibt bestehen. Die entsprechende Verordnung von 2003 ist im Wesentlichen nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mitteilte.
OVG bestätigt Nationalpark-Verordnung größtenteils
Die Gemeinde Lohmen hatte gegen die Verordnung geklagt, weil sie sich dadurch, dass für viele Vorhaben zusätzliche Genehmigungen nötig sind, in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt sah. Mit einem Normenkontrollantrag, der einer Überprüfung von Rechtsnormen dient, wandte sie sich sowohl gegen die Verordnung als Ganzes, als auch gegen einzelne Punkte. Unter anderem wollte die Gemeinde erreichen, dass die beliebte Touristenattraktion Bastei, die sich auf ihrem Gebiet befindet, nicht mehr Teil des Nationalparks ist. Dabei wurden verschiedene formelle und materielle Gründe angeführt, um die Rechtswidrigkeit der Verordnung zu begründen.
Das Gericht lehnte diese überwiegend ab. Der Nationalpark und das Landschaftsschutzgebiet würden alle Anforderungen erfüllen, die im Jahr 2003 an die Ausweisung solcher Schutzgebiete gestellt wurden. Die Bastei bleibt demnach Teil des Nationalparks.