Im Fall eines Mannes, der jahrelang seine Stieftöchter sexuell missbraucht hat, muss das Landgericht Görlitz noch einmal neu über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung entscheiden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschieden. Ursprünglich hatte das Gericht eine Sicherungsverwahrung abgelehnt.
Der damals 40 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Bautzen war im Oktober vorigen Jahres wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Betrugs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er seine beiden Stieftöchter über Jahre missbraucht. Als die Taten begannen, waren die Töchter seiner Lebenspartnerin 15 und 17 Jahre alt. Vor allem die Ältere sei regelrecht versklavt und vermarktet worden.