Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe hat die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ihre Anwältin werde die Beschwerde am Montag in Karlsruhe einreichen, schrieb Liebich auf X. Die 54-Jährige muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.
Das OLG hatte im Mai eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichtes Halle als unbegründet verworfen. Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - zunächst vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.