Im Prozess um den 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich haben die Verteidiger einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Die Anwälte begründeten den Antrag in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Zwickau mit Zweifeln an den Beweisen. Der Nachweis der Täterschaft sei durch die Beweisaufnahme nicht erbracht worden, sagte Verteidiger Andreas Bönisch.
Ihr Mandant sei daher freizusprechen und der Haftbefehl gegen ihn aufzuheben. Die Verteidiger verwiesen auch auf geistige Einschränkungen des Mannes nach einem Schlaganfall sowie durch jahrelangen exzessiven Alkoholkonsum. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Das Urteil im Prozess zu dem Mord aus DDR-Zeit wird für diesen Mittwoch erwartet.
Der 62-jährige Helmut S. steht seit Mitte Dezember wegen Mordes vor Gericht. Der deutsche Frührentner aus Gera in Thüringen soll am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich in einem Wald nahe Plauen brutal vergewaltigt und erdrosselt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er verzichtete vor Gericht auf ein letztes Wort.