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Messerangriff in Straßenbahn - Täter zu Haft verurteilt

Messerangriff in Straßenbahn - Täter zu Haft verurteilt
Die Angeklagten hatten sich im Prozess bei dem Opfer entschuldigt. / Foto: Jasmin Beisiegel/dpa
Von: DieSachsen News
Ein junger US-Amerikaner will in einer Dresdner Tram eine Frau beschützen und wird attackiert. Die Angreifer zeigen Reue, doch das Opfer trägt eine bleibende Narbe. Nun ist das Urteil gefallen.

Knapp ein Jahr nach der Attacke in einer Dresdner Straßenbahn ist ein 21-Jähriger zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er habe dem angegriffenen US-Amerikaner mit dem Schnitt durch das Gesicht dauerhafte Schäden zugefügt, wie es bei der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden hieß. Die Richter der Jugendkammer sprachen den Syrer der schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Ein 22-Jähriger, ebenfalls syrischer Mitangeklagter, wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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US-Amerikaner mit Messer ins Gesicht gestochen

Laut Urteil griff der 21-Jährige in der Nacht zum 24. August 2025 den gleichaltrigen US-Amerikaner John Rudat in einer Straßenbahn mit einem Cuttermesser an. Rudat stritt sich zu diesem Zeitpunkt mit dem zweiten Angeklagten, der seine Freundin angeschrien und geschlagen hatte. Rudat wollte dazwischengehen, daraufhin schlug der 22-Jährige zu. Der zuvor unbeteiligte 21-jährige Angeklagte kam hinzu und zog sein Messer durch das Gesicht des US-Amerikaners, der Schnittverletzungen am Augenlid, der Nase, an der Lippe und auch im Mund erlitt. Rudat trägt von dem Angriff eine bleibende Narbe davon.

Angeklagte entschuldigten sich

Bei der Verhandlung hatten die beiden Angeklagten Reue gezeigt und sich für ihre Taten entschuldigt. Sie gaben an, betrunken gewesen zu sein. Der 21-Jährige berichtete auch von Drogenkonsum am Tag der Tat.

In dem Prozess mussten sich die beiden jungen Männer zusätzlich wegen zehn weiterer Straftaten, darunter zum Teil gefährliche Körperverletzungen, verantworten. Sie sind geringfügig vorbestraft und befinden sich seit fast elf Monaten in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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