Im Streit um einen Beschluss des Deutschen Bundestags deutet sich für die Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS eine Niederlage vor Gericht an. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hegte der 6. Senat Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. «Nach einer vorläufigen Einschätzung gehen wir von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus», sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, nach der mündlichen Verhandlung. Damit wäre das Bundesverfassungsgericht am Zug.
Zudem betonte Kraft, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe. Eine Entscheidung will das Gericht noch an diesem Mittwoch verkünden.