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Klage der Israel-Boykott-Kampagne BDS - geringe Chancen

Klage der Israel-Boykott-Kampagne BDS - geringe Chancen
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Israel-Boykott-Kampagne BDS (Archivbild). / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieSachsen News
Der Bundestag hatte die Aktivitäten der antiisraelischen Boykottbewegung BDS als antisemitisch verurteilt. Die Unterstützer wehren sich. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein Erfolg aber fraglich.

Im Streit um einen Beschluss des Deutschen Bundestags deutet sich für die Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS eine Niederlage vor Gericht an. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hegte der 6. Senat Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. «Nach einer vorläufigen Einschätzung gehen wir von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus», sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, nach der mündlichen Verhandlung. Damit wäre das Bundesverfassungsgericht am Zug.

Zudem betonte Kraft, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe. Eine Entscheidung will das Gericht noch an diesem Mittwoch verkünden.

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Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung in einem Beschluss vom 17. Mai 2019 als ganzes und auch deren Kampagne als antisemitisch verurteilt. Die Parlamentsmehrheit hatte angeregt, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun.

BDS steht für «Boykott, Desinvestition und Sanktionen». Dies richtet sich unter anderem gegen Waren aus Israel sowie die Zusammenarbeit in Kultur und Wissenschaft. Ziele sind ein Ende der Besatzung der 1967 von Israel eroberten Gebiete und mehr Rechte für Palästinenser.

Kläger wehren sich gegen Vorwürfe

Die Kläger sehen sich dagegen in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehren sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Der Parlamentsbeschluss habe einer derartig starke Kraft, dass er durchaus rechtsverbindlich sei, betonte der Prozessvertreter der Kläger. «Die Zurückweisung von Räumen haben Kommunen mit ebendiesem Beschluss begründet.»

Ohnehin sehen die Kläger die Chancen auf Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht als gering an und prüfen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Erst in der angestrebten nächsten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, werde konkret über politische Inhalte verhandelt, hieß es in einer Mitteilung. Auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde nicht ausgeschlossen.

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