Das Urteil des Landgerichts Görlitz wegen des Kirchenbrandes von Großröhrsdorf gegen einen Familienvater aus der Region ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Mannes mit Beschluss vom 8. Oktober verworfen. Laut Mitteilung ergab die Überprüfung «keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil».
Der Mann wurde am 27. Februar 2024 wegen schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde und besonders auf den Pfarrer entwickelt. Deshalb setzte er in den frühen Morgenstunden des 4. August 2023 die protestantische Stadtkirche aus dem 18. Jahrhundert in Brand.