Nach der Verlegung einer noch als Mann verurteilten Thüringer Gefangenen in ein Frauengefängnis nach Sachsen, hat sich die zuständige Justizvollzuganstalt Chemnitz zu dem Fall geäußert.
Demnach werde je nach Einzelfall und nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte entschieden, «ob eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug und somit möglicherweise eine Verlegung von betreffenden Gefangenen angezeigt ist», hieß es auf Anfrage aus der JVA Chemnitz. Zudem sei es der sächsischen Rechtsgrundlage nach stets möglich, dass Gefangene auch noch nach der Aufnahme in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden können.
Das war zuletzt bei Neonazi Marla Svenja Liebich der Fall. Liebich gilt zwar offiziell als Frau, dennoch entschied die Anstaltsleitung in Chemnitz, dass sie in ein Männergefängnis gebracht wurde. 2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten. Liebich war noch als Mann 2023 zu einer Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden.