Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind im vergangenen Jahr fast 2500 Ermittlungsverfahren zu extremistischen Straftaten eingegangen. Während dabei die Fälle im Bereich «Innerer Frieden links» zurückgingen, gab es in den Bereichen «Innerer Frieden rechts» und Hasskriminalität im Vergleich zu 2021 mehr Arbeit, wie aus der von der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage übermittelten Statistik hervorgeht. Demnach halbierte sich die Zahl neuer Verfahren wegen linksextremistischer Straftaten von 879 auf 454, während sich die Verfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten von 1831 auf 1988 erhöhte. Auch bei Cybercrime gab es erneut einen Anstieg - und auch wegen Hasskriminalität wurde häufiger ermittelt als 2021. Dabei könnten sich Verfahren jeweils gegen mehrere Beschuldigte richten, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde.
Laut Statistik wurden 973 Rechtsextremismus-Verfahren gegen 1492 bekannte Verdächtige geführt und 1015 gegen unbekannt. Ermittelt wurde vor allem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung, Verbreitens von Propaganda verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Körperverletzung. Im Bereich links waren die Tatverdächtigen in 106 Verfahren bekannt, bei 348 nicht. Hier ging es meist um Sachbeschädigung, aber auch um Körperverletzung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Diebstahl oder Nötigung.