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Grundsteuer: Mehrere Eilanträge gegen Vollziehung abgelehnt

Grundsteuer: Mehrere Eilanträge gegen Vollziehung abgelehnt
In ganz Deutschland gingen ähnliche Anträge ein (Symbolfoto). / Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Von: DieSachsen News
Hunderte Antragsteller wollten erreichen, dass sie die Grundsteuer vorerst nicht bezahlen müssen. Nun liegt in mehreren Verfahren eine Entscheidung vor.

Mehrere Eilanträge gegen die Vollziehung der Grundsteuerbescheide in Sachsen sind erfolglos geblieben. Das Sächsische Finanzgericht lehnte Anträge in verschiedenen Verfahren kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde ab, wie das Gericht mitteilte. Demnach gingen seit Jahresbeginn mehrere Hundert Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ein. 

Mit identischem und offensichtlich vorformuliertem Text wurde darin den Angaben nach die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts gerügt. Die Antragsteller möchten erreichen, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung hierüber die Grundsteuer nicht bezahlen müssen. Ähnliche Anträge gingen laut Angaben des Bundes Deutsches Finanzrichter bei Gerichten in ganz Deutschland ein.

In den nun getroffenen Entscheidungen entschied das Finanzgericht, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht bestehen. Die Antragsteller hatten zudem nicht dargelegt, warum ihnen die vorläufige Zahlung der Grundsteuer so schwere Nachteile bringt, dass diese ein öffentliches Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegen würden. In einer Vielzahl der entschiedenen Fälle liegen den Angaben nach auch die formellen Voraussetzungen des Antrages nicht vor, wie etwa ein Einspruch gegen die auszusetzenden Bescheide oder eine Entscheidung über einen vorab erforderlichen Aussetzungsantrag bei der Finanzbehörde.

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