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Geständnis bringt Friedhofsglocken-Dieb Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Demmin (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) hat einen Friedhofsglocken-Dieb zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe für den 57-Jährigen aus Sachsen wird für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt, sagte Richter Jörg Blasinski am Donnerstag. Der Verurteilte aus Markneukirchen bei Plauen soll zudem 2000 Euro Buße zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der vorbestrafte Mann hatte gestanden, zwei Glocken Ende 2015 in Hohenbrünzow und Dahmen (Landkreis Rostock) entwendet zu haben. Er habe seine Glockensammlung erweitern wollen und sei an antiken Sachen interessiert. Die historischen Glocken hatten Polizisten 2016 in seiner Wohnung gefunden. Sie läuten inzwischen wieder auf den Friedhöfen.

 

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Patrick Seeger