Zum fünften Mal öffnen sich in Sachsen rund um die Feiertage die Gefängnistüren für Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden, vor ihrem eigentlichen Haftende. Zum 12. November kamen nach Angaben des Justizministeriums bisher 15 Erwachsene vorfristig aus dem Justizvollzug des Freistaates frei, darunter zwei Frauen. Grundlage ist eine als «Weihnachtsamnestie» bezeichnete ministerielle Anordnung anlässlich des Festes, die rechtlich gesehen keine Amnestie ist.
Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 2. Januar 2025 regulär enden würde, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng, wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu mindestens zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene.