Der Prozess um einen Brand mit neun Toten in einem tschechischen Behindertenheim nahe der Grenze zu Deutschland ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Bezirksgericht in Chomutov sah es nicht als erwiesen an, dass der Leiter des Heims in Vejprty im Erzgebirge gegen Gesetze verstoßen habe, wie die Agentur CTK am Freitag berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann der fahrlässigen Gefährdung der Allgemeinheit beschuldigt. Sie warf ihm vor, seine Pflichten beim Brandschutz vernachlässigt und zwei frühere Brände nicht der Polizei gemeldet zu haben. Der Direktor der städtischen Sozialdienste bestritt die Vorwürfe.
Gesetzgeber reagierte auf Katastrophe
In Reaktion auf die Brandkatastrophe verschärfte der Gesetzgeber 2021 die Vorschriften. Bis 2027 müssen alle Pflege-, Alters- und anderen Heime in Tschechien mit mehr als 50 Betten über Brandschutztüren und an die Feuerwehr angebundene Brandmeldeanlagen verfügen. In kleineren Einrichtungen sind zumindest Rauchmelder zu installieren. Vejprty liegt rund 100 Kilometer nordwestlich von Prag.
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