Der Freispruch des Leipziger Landgerichtes gegen Grünen-Politiker Jürgen Kasek hat Bestand. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) verwarf eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der Leipziger Richter vom 12. Juni 2024. Dagegen könne keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Kasek stand wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten vor Gericht. Der entsprechende Straftatbestand des Paragrafen 126a war 2021 eingeführt worden, als im Kontext der Corona-Pandemie und verbalen Angriffen auf Politiker wiederholt «Feindeslisten» im Internet auftauchten.
Kasek wollte nach eigenem Bekunden niemanden gefährden
«Mir ging es nie darum, irgendjemanden zu gefährden», stellte Kasek jetzt bei der Revisionsverhandlung am OLG klar. Zugleich räumte er ein, verbal «auf dünnem Eis» agiert zu haben. Richter Hans Schlüter-Staats deutete an, dass der Fall womöglich anders ausgegangen wäre, wenn der Tweet Kaseks keine Verlinkung zur Polizei enthalten hätte. Die war kurz darauf in der betroffenen Wohnung erschienen. Kaseks Verteidigung verwies auf eine ähnliche Handlung ihres Mandanten, der früher schon einmal die Polizei auf diese Weise wegen verbotener Gegenstände auf einem Flohmarkt in die Spur geschickt hatte.
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten