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Entscheidung über «Kinderzimmer-Dealer»-Fall

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). / Foto: Uli Deck/dpa
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). / Foto: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof soll sich mit den Vorwürfen gegen einen als «Kinderzimmer-Dealer» bekannten und angeklagten Leipziger und vier Mitbeschuldigte auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen das am vergangenen Mittwoch (17. Mai) vom Landgericht Leipzig gesprochene Urteil Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Zuvor hatte die «Sächsische Zeitung» berichtet.

Nach Festsetzung des Urteils habe die Kammer des Landgerichts nun elf Wochen Zeit, um das Urteil niederzuschreiben und allen Prozessbeteiligten zukommen zu lassen, sagte der Gerichtssprecher. Sobald die Staatsanwaltschaft das Urteil aus der vergangenen Woche erhalten habe, müsse sie prüfen, welche Rechtsmittel genau eingelegt werden können. Anschließend sei der Bundesgerichtshof die nächste Instanz.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28 Jahre alten «Kinderzimmer-Dealer» und vier weiteren Männern vorgeworfen, Drogen in nicht geringer Menge beschafft und im Internet verkauft zu haben. Dem Urteil zufolge sahen es die Richter als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogengeschäften beteiligt waren.

Gegen den «Kinderzimmer-Dealer» verhängte die Kammer deshalb eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Ein weiterer Angeklagte wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Beschuldigte bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen.

Der «Kinderzimmer-Dealer» wurde somit bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels schuldig gesprochen. Bereits 2015 war er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie «How to Sell Drugs Online (Fast)» gibt es mittlerweile drei Staffeln.

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