Am Oberlandesgericht (OLG) sowie den Amts- und Landgerichten in Sachsen werden in Zivilsachen alle neu eingehenden Fälle elektronisch bearbeitet. Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in Zivilsachen ist erfolgreich abgeschlossen, wie eine OLG-Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Alle Richter könnten dort nun auch mobil arbeiten, Heimarbeit für die Gerichts-Geschäftsstellen, elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwälte und elektronischer Rechtsverkehr seien damit alltäglich geworden. Dennoch werde auch dort weiter mit Papierakten gearbeitet, wegen der Altfälle. «Alle Neueingänge sind elektronisch.»
Die anderen Rechtsgebiete sollen bis Ende 2025 folgen. In Familiensachen steht die Pilotierung der E-Verfahrensakte im Landgerichtsbezirk Dresden nach OLG-Angaben kurz vor dem Abschluss und damit vor der landesweiten Einführung. Im Strafrecht beginnt demnächst erst die Testphase mit der E-Verfahrensakte in der Praxis, voraussichtlich ab September im Zwickauer Landgerichtsbezirk. «In diesem Bereich braucht es die Übereinstimmung zwischen Polizei, Staatanwaltschaft und Gericht», erklärte die OLG-Sprecherin die Besonderheit.