Die Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach einem Bericht der «Märkischen Allgemeinen Zeitung» vom Wochenende hat der Anwalt der Familie die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil es Rechtsfehler enthalte. Ein BGH-Sprecher bestätigte am Montag, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingegangen sei (Az.: V ZR 153/23).
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein knapp 100 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurückforderte.