Im Mordprozess nach einer tödlichen Messertat in Leipzig ist die geplante Verkündung des Urteils gegen den 37-jährigen Angeklagten verschoben worden. Wegen eines Drohanrufs an einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld trat die Kammer in die erneute Beweisaufnahme ein und befragte mehrere Zeugen.
Der Drohanruf soll in der Woche vor der geplanten Urteilsverkündung aus der Justizvollzugsanstalt in Leipzig von einem Mitinsassen des Angeklagten getätigt worden sein. Zwei Insassen aus der Justizvollzugsanstalt, ein Justizbediensteter und der bedrohte Zeuge sagten vor der Kammer zu dem Anruf aus.