Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) über Klagen von Sterbewilligen auf einen Zugang zu einem tödlichen Medikament. Zwei schwerkranke Männer haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause selbst töten. Das Bundesinstitut lehnte den Wunsch ab, weil das Betäubungsmittelgesetz eine solche Erlaubnis nicht zulasse. Die Klagen der Männer blieben in den beiden Vorinstanzen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will seine Entscheidung am 7. November verkünden.
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